Das Bundeskabinett hat am 30. Juli 2025 die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie beschlossen und es wurde ein Regierungsentwurf mit dem Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanage- ments in der Bundesverwaltung“ veröffentlicht. Damit wird der erste Schritt zur nationalen Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie gegangen. Im Oktober 2024 lief die Umsetzungsfrist zur NIS-2-Richtlinie der EU ab. Die EU-Kommission eröffnete ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Im Mai 2025 forderte sie erneut eine Umsetzung binnen zwei Monaten. Auch diese Frist ist verstrichen, sodass nun Fahrt aufgenommen werden muss.
Die zweite NIS-Richtlinie baut auf ihrer Vorgängerregelung von 2016 auf, erweitert jedoch den Geltungsbereich deutlich, präzisiert die Anforderungen und sorgt für eine stärkere Vereinheitlichung der Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten. Zusätzlich soll sie die Zusammenarbeit zwischen den Staaten intensivieren und gewährleisten, dass die nationalen Cybersicherheitsbehörden mit mehr Ressourcen ausgestattet werden. Kurz gesagt: Was die erste NIS-Richtlinie anstoßen konnte, soll NIS-2 konsequent umsetzen. Ein zentraler Beitrag zu diesem Ziel ist der deutlich größere Anwendungsbereich: Statt bisher rund 8.000 sollen künftig etwa 30.000 Unternehmen erfasst werden. Die NIS-2-Richtlinie richtet sich damit nicht nur an einzelne Branchen, sondern verfolgt das Ziel eines umfassenden Schutzes der Wirtschaft. Dabei unterscheidet sie zwischen „wesentlichen Einrichtungen“, die strikteren Anforderungen genügen müssen, und „wichtigen Einrichtungen“ in verschiedenen Sektoren.
Bis das Gesetz verabschiedet ist wird es voraussichtlich noch bis Ende 2025 oder Anfang 2026 dauern, da es mehrere Lesungen geben wird.
Eine gute Übersicht zum Fortschritt bietet folgende Seite: https://bundestagszusammenfasser.de/details?docid=889 oder die Seite des Ministeriums: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/DE/CI1/nis2umsucg.html

