NIS2-Begriffsdefinitionen

Mit der NIS2-Richtlinie und dem NIS2umsuCG wurde eine Vielzahl neuer Definitionen und Begriffsbestimmungen eingeführt. bzw. werden bereits bestehende Definitionen aus dem IT-Sicherheitsgesetz konkretisiert.
(Stand: NIS2-Diskussionspapier 27.09.2023)

Wichtiger Hinweis: Die Übersicht hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und basiert auf teilw. nicht abgestimmten Entwürfen und kann sich laufend ändern. Für die Richtigkeit der Inhalte wird daher keine Haftung übernommen.

Übersicht Begriffe:

Beinahevorfall: Ein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über informationstechnische Systeme, Komponenten und Prozesse angeboten werden oder zugänglich sind, beeinträchtigt haben könnte, dessen Eintritt jedoch erfolgreich verhindert wurde oder auf andere Weise nicht eingetreten ist.

Cloud Computing-Dienst: Ein digitaler Dienst, der auf Abruf die Verwaltung und den umfassenden Fernzugang zu einem skalierbaren und elastischen Pool gemeinsam nutzbarer Rechenressourcen ermöglicht, auch wenn diese Ressourcen auf mehrere Standorte verteilt sind.

Content Delivery Network: Ein Netz dezentraler Server zur Gewährleistung einer hohen Verfügbarkeit, Zugänglichkeit oder Zustellung digitaler Inhalte und Dienste für Internetnutzer mit möglichst niedriger Latenz im Auftrag von Inhalte- und Diensteanbietern.

Cyberbedrohung: Eine Cyberbedrohung im Sinne des Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/881.

Datenverkehr: Mittels technischer Protokolle übertragene Daten; Telekommunikationsinhalte nach § 3 Absatz 1 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes und Nutzungsdaten nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes können enthalten sein.

DNS-Diensteanbieter: Eine natürliche oder juristische Person, die a) für Internet-Endnutzer öffentlich verfügbare rekursive Dienste zur Auflösung von Domain-Namen anbietet oder b) autoritative Dienste zur Auflösung von Domain-Namen zur Nutzung durch Dritte, mit Ausnahme von Root- Namenservern, anbietet.

Domain-Name-Registry-Dienstleister: Ein Registrar oder eine Stelle, die im Namen von Registraren tätig ist, insbesondere Anbieter oder Wiederverkäufer von Datenschutz- oder Proxy-Registrierungsdiensten.

Erhebliche Cyberbedrohung: Eine Cyberbedrohung, die das Potenzial besitzt, die informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse aufgrund ihrer besonderen technischen Merkmale erheblich zu beeinträchtigen; eine Beeinträchtigung ist erheblich, wenn sie erheblichen materiellen oder immateriellen Schaden verursachen kann.

Erheblicher Sicherheitsvorfall: Ein Sicherheitsvorfall, der a) schwerwiegende Betriebsstörungen der Dienste oder finanzielle Verluste für die betreffende Einrichtung verursacht hat oder verursachen kann; oder b) andere natürliche oder juristische Personen durch erhebliche materielle oder immaterielle Schäden beeinträchtigt hat oder beeinträchtigen kann, soweit nach Absatz 2 keine weitergehende Begriffsbestimmung erfolgt.

Forschungseinrichtung: Eine Einrichtung, deren primäres Ziel es ist, angewandte Forschung oder experimentelle Entwicklung im Hinblick auf die Nutzung der Ergebnisse dieser Forschung für kommerzielle Zwecke durchzuführen, die jedoch Bildungseinrichtungen nicht einschließt.

Geschäftsleiter: Eine natürliche Person, die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung einer Einrichtung berufen ist; Leiterinnen und Leiter von Einrichtungen der Bundesverwaltung im Sinne des § 29 gelten nicht als Geschäftsleiter.

IKT-Dienst: Ein IKT-Dienst im Sinne des Artikels 2 Nummer 13 der Verordnung (EU) 2019/881.

IKT-Produkt: Ein IKT-Produkt im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/881.

IKT-Prozess: Ein IKT-Prozess im Sinne des Artikels 2 Nummer 14 der Verordnung (EU) 2019/881.

Informationstechnik: Ein technisches Mittel zur Verarbeitung von Informationen.

Internet Exchange Point (IXP): Eine Netzeinrichtung, die die Zusammenschaltung von mehr als zwei unabhängigen Netzen (autonomen Systemen) ermöglicht, in erster Linie zur Erleichterung des Austauschs von Internet-Datenverkehr, der nur der Zusammenschaltung autonomer Systeme dient und weder voraussetzt, dass der Internet-Datenverkehr zwischen zwei beliebigen teilnehmenden autonomen Systemen über ein drittes autonomes System läuft; noch den betreffenden Datenverkehr verändert oder anderweitig beeinträchtigt.

Kritische Anlage: Eine Anlage, die von hoher Bedeutung für das Funktionieren des Gemeinwesens ist, da durch ihren Ausfall oder ihre Beeinträchtigung erhebliche Versorgungsengpässe oder Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit eintreten würden; welche Anlagen im Einzelnen kritische Anlagen sind, bestimmt sich nach § 28 Absatz 6.

Managed Security Service Provider (MSSP): Ein MSP, der Unterstützung für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Risikomanagement im Bereich der Cybersicherheit durchführt oder erbringt.

Managed Service Provider (MSP): Jemand, der Dienste im Zusammenhang mit der Installation, der Verwaltung, dem Betrieb oder der Wartung von IKT-Produkten, -Netzen, -Infrastruktur, -Anwendungen oder jeglicher anderer Netz- und Informationssysteme durch Unterstützung oder aktive Verwaltung in den Räumlichkeiten der Kunden oder aus der Ferne erbringt.

NIS-2-Richtlinie: Die Richtlinie 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 80) in der jeweils geltenden Fassung.

Online-Marktplatz: Ein Dienst im Sinne des § 312l Absatz 3 BGB.

Online-Suchmaschine: Ein digitaler Dienst im Sinne des Artikels 2 Nummer 5 der Verordnung (EU) 2019/1150.

Plattform für Dienste sozialer Netzwerke: Eine Plattform, auf der Endnutzer mit unterschiedlichen Geräten insbesondere durch Chats, Posts, Videos und Empfehlungen miteinander in Kontakt treten und kommunizieren sowie Inhalte teilen und entdecken können.

Protokolldaten: Steuerdaten eines informationstechnischen Protokolls zur Datenübertragung, die unabhängig vom Inhalt eines Kommunikationsvorgangs übertragen oder auf den am Kommunikationsvorgang beteiligten Servern gespeichert werden und zur Gewährleistung der Kommunikation zwischen Empfänger und Sender notwendig sind; Verkehrsdaten gemäß § 3 Nummer 70 des Telekommunikationsgesetzes und Nutzungsdaten nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes können enthalten sein.

Protokollierungsdaten: Aufzeichnungen über technische Ereignisse oder Zustände innerhalb informationstechnischer Systeme.

Qualifizierter Vertrauensdienst: Ein qualifizierter Vertrauensdienst im Sinne des Artikels 3 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

Qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter: Ein qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter im Sinne des Artikels 3 Nummer 20 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

Rechenzentrumsdienst: Ein Dienst, mit dem spezielle Strukturen oder Gruppen von Strukturen für die zentrale Unterbringung, die Verbindung und den Betrieb von IT- und Netzausrüstungen zur Erbringung von Datenspeicher-, Datenverarbeitungs- und Datentransportdiensten sowie alle Anlagen und Infrastrukturen für die Leistungsverteilung und die Umgebungskontrolle bereitgestellt werden.

Schadprogramme: Programme und sonstige informationstechnische Routinen und Verfahren, die dem Zweck dienen, unbefugt Daten zu nutzen oder zu löschen oder die dem Zweck dienen, unbefugt auf sonstige informationstechnische Abläufe einzuwirken.

Schwachstelle: Eine Eigenschaft von IKT-Produkten oder IKT-Diensten durch deren Ausnutzung es möglich ist, dass sich Dritte gegen den Willen des Berechtigten Zugang zu fremden IKT-Produkten oder IKT-Diensten verschaffen oder die Funktion von IKT-Produkten oder IKT-Diensten beeinflussen können.

Sicherheit in der Informationstechnik: Die Einhaltung bestimmter Sicherheitsstandards, die die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Informationen betreffen, durch Sicherheitsvorkehrungen a) in informationstechnischen Systemen, Komponenten oder Prozessen oder b) bei der Anwendung von informationstechnischen Systemen, Komponenten oder Prozessen.

Sicherheitsvorfall: Ein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über informationstechnische Systeme, Komponenten und Prozesse angeboten werden oder zugänglich sind, beeinträchtigt.

Systeme zur Angriffserkennung: Durch technische Werkzeuge und organisatorische Einbindung unterstützte Prozesse zur Erkennung von Angriffen auf informationstechnische Systeme; wobei die Angriffserkennung durch Abgleich der in einem informationstechnischen System verarbeiteten Daten mit Informationen und technischen Mustern, die auf Angriffe hindeuten, erfolgt.

Top Level Domain Name Registry: Eine Einrichtung, welche die Registrierung von Internet-Domain-Namen innerhalb einer spezifischen Top Level Domain (TLD) verwaltet und betreibt, einschließlich des Betriebs ihrer Namenserver, der Pflege ihrer Datenbanken und der Verteilung von TLD-Zonendateien über die Namenserver, zuständig ist, unabhängig davon, ob der Betrieb durch die Einrichtung selbst erfolgt oder ausgelagert wird, jedoch mit Ausnahme von Situationen, in denen TLD-Namen von einem Register nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

Vertrauensdienst: Ein Vertrauensdienst im Sinne des Artikels 3 Nummer 16 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

Vertrauensdiensteanbieter: Ein Vertrauensdiensteanbieter im Sinne des Artikels 3 Nummer 19 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014.

Zertifizierung: Die Feststellung einer Zertifizierungsstelle, dass ein Produkt, ein Prozess, ein System, ein Schutzprofil (Sicherheitszertifizierung), eine Person (Personenzertifizierung) oder ein IT-Sicherheitsdienstleister bestimmte Anforderungen erfüllt.