Mit dem NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz – NIS2UmsuCG wird aktuell auf Bundesebene diskutiert, wie wichtige Anlagen in Deutschland besonders vor Bedrohungen im Cyberraum geschützt werden können. Vor NIS2 gab es allerdings bereits ein Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Gewährleistung einer hohen Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie).
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Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine europäische Rechtsvorschrift, die Mindeststandards für die Cybersicherheit von Unternehmen in der Europäischen Union festlegt. Sie ersetzt die bestehende NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert sowohl die Anforderungen zur Informationssicherheit, als auch die von der Regulierung betroffenen Unternehmen erheblich. Die Cybersicherheit betrifft künftig nicht mehr nur „KRITIS-Betreiber“, sondern auch zahlreiche „wichtige Unternehmen ab bereits 50 Mitarbeitern.