Ende September hat das Innenministerium den mittlerweile dritten Entwurf des NIS2-Umsetzungsgesetzes veröffentlicht (Bearbeitungsstand 27.09.2023). Diesmal beabsichtigt als „Diskussionspapier Wirtschaftsbezogene Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland“, um den beteiligten Verbänden die Möglichkeit der Stellungnahme zu bieten. Der Entwurf weist einige Änderungen und Erleichterungen für betroffene Unternehmen auf, insbesondere hinsichtlich der Nachweispflichten. Weiterlesen
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Was ist die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine europäische Rechtsvorschrift, die Mindeststandards für die Cybersicherheit von Unternehmen in der Europäischen Union festlegt. Sie ersetzt die bestehende NIS-Richtlinie von 2016 und erweitert sowohl die Anforderungen zur Informationssicherheit, als auch die von der Regulierung betroffenen Unternehmen erheblich. Die Cybersicherheit betrifft künftig nicht mehr nur „KRITIS-Betreiber“, sondern auch zahlreiche „wichtige Unternehmen ab bereits 50 Mitarbeitern.